Dernière mise à jour : 14/06/2002

 

Resolution "Kinderpornografie im Internet"

 

 

Kinderpornographie im Internet ist ein Verbrechen und verletzt die Würde, das Selbstbestimmungsrecht und die Gesundheit des Kindes !

 

 

Bisher haben wir uns mit der reellen und physischen Welt auseinandergesetzt. Dies hat sich gründlich verändert, seit wir mit dem Internet in die virtuelle und künstliche Welt eingestiegen sind. Internetgebrauch ist längst ein weltumspannendes Phänomen, das nicht an Landesgrenzen gebunden ist. Jede Benützung des Internet hinterlässt ihre Spuren. Neben den eigentlichen Misshandlungen leiden Kinder auch physisch und psychisch an der ewigen Zeugenschaft der Bilder. Es gibt aber auch Spuren, die es erlauben, dem kriminellen Milliardengeschäft einen Riegel zu schieben. Zur Verfolgung der Täter und zum Schutz der Opfer brauchen wir ein verpflichtendes Massnahmenpaket auf verschiedenen Ebenen.

Oberste Priorität hat der Schutz der Kinder. Deshalb fordern wir:

 

  1. Die Politik im Bereich Kinderpornografie muss rasch handeln und dem Bund die Ermittlungs-und Strafkompetenzen übertragen. Die Kompetenzen dürfen nicht im föderalen Netz hin-und hergeschoben werden.
  2. Es müssen genügend personelle und finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden. Die Polizei muss auch anlassunabhängig ermitteln. Die Verfahren müssen prioritär behandelt werden.
  3. Die Forschung im Bereich der Kinderpornografie ist wie in anderen Ländern auch in der Schweiz zu initieren und zu finanzieren.
  4. Präventive Massnahmen wie landesweite Öffentlichkeitskampagnen, Beratungsstellen für Betroffene sowie Hotlines für aussteigewillige Täter.
  5. Sämtliche Gesetzesentwürfe sind auf ihre Tauglichkeit zur Bekämpfung der Internetkriminalität zu überprüfen.
  6. Die Kinder, Opfer der Internetpornografie, müssen mit aller Sorgfalt identifiziert und unterstützt werden. Zudem muss das Opferhilfegesetz internationalisiert werden.
  7. Technische Massnahmen sollen den Zugang zur Kinderpornografie im Internet verunmöglichen oder zumindest erschweren. Ein Ehrenkodex soll Provider dazu verpflichten, strafrechtlich relevante Inhalte zurückzuweisen. Anderfalls sind neben Produzenten und Konsumenten auch die Provider zu bestrafen.

Nur dieses Bündel von Massnahmen kann verhindern, dass die Internetkriminalität weiterhin Kinder zu lebenslänglichen Opfern von Misshandlung und sexueller Ausbeutung macht. Dazu ist die institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen staatlichen Organen, NGO und Wirtschaft notwendig.

 

Kontaktadressen:

Ruth-Gaby Vermot, Vorstand Ecpat Schweiz, 079.345 58 18
Andreas Brunner, Präsident Ecpat Schweiz, 079.407 75 40
Kathrin Hartmann, Geschäftsleiterin Ecpat Schweiz, 078.812 48 45
Felix Wettstein, Präsident Kinderlobby Schweiz, 062. 296 52 08

Balsthal, 14.Juni 2002

 

Aus der Website der ECPAT-Switzerland

 
 
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