| München/Stuttgart
(dpa)
Gewalt- und Sexualverbrecher
können mit der rechtlich umstrittenen «nachträglichen Sicherungsverwahrung»
offenbar besser therapiert werden. Das ergebe sich aus Erkenntnissen
der bayerischen und der baden-württembergischen Justiz, berichtet
das Nachrichtenmagazin «Spiegel». Die Haftregelung erlaubt
es, dass auch solche Wiederholungstäter, die sich erst im
Gefängnis als weiterhin gefährlich erweisen, nach Verbüßung
der Freiheitsstrafe eingesperrt bleiben können.
Baden- Württemberg hatte im
März 2001 als erstes Bundesland die nachträgliche Sicherungsverwahrung
per Gesetz eingeführt, Bayern zog Anfang 2002 mit einer ähnlichen
Regelung nach. Die Regelung ist umstritten, da sie als sehr
streng gilt. Schon Straftäter, die sich einer «rückfallvermeidenden
Psycho- oder Sozialtherapie» verweigern, können weiter eingesperrt
bleiben. Der baden-württembergische Justizministers Ulrich
Goll (FDP) sieht jedoch als willkommenen Nebeneffekt der Drohung,
dass es bei den Betroffenen «praktisch keinen Fall offener
Therapieverweigerung mehr gibt». Und das bayerische Justizministerium
meldet «bayernweit eine merkliche bis deutliche Zunahme der
Therapiebereitschaft» bei einsitzenden Gewalt-und Sexualverbrechern.
20.10.02
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