Dernière mise à jour : 14.03.2004

 

Gewalt- und Sexualverbrecher:
"Nachträgliche Sicherheitsverwahrung" bewährt sich

 

München/Stuttgart (dpa)

Gewalt- und Sexualverbrecher können mit der rechtlich umstrittenen «nachträglichen Sicherungsverwahrung» offenbar besser therapiert werden. Das ergebe sich aus Erkenntnissen der bayerischen und der baden-württembergischen Justiz, berichtet das Nachrichtenmagazin «Spiegel». Die Haftregelung erlaubt es, dass auch solche Wiederholungstäter, die sich erst im Gefängnis als weiterhin gefährlich erweisen, nach Verbüßung der Freiheitsstrafe eingesperrt bleiben können.

Baden- Württemberg hatte im März 2001 als erstes Bundesland die nachträgliche Sicherungsverwahrung per Gesetz eingeführt, Bayern zog Anfang 2002 mit einer ähnlichen Regelung nach. Die Regelung ist umstritten, da sie als sehr streng gilt. Schon Straftäter, die sich einer «rückfallvermeidenden Psycho- oder Sozialtherapie» verweigern, können weiter eingesperrt bleiben. Der baden-württembergische Justizministers Ulrich Goll (FDP) sieht jedoch als willkommenen Nebeneffekt der Drohung, dass es bei den Betroffenen «praktisch keinen Fall offener Therapieverweigerung mehr gibt». Und das bayerische Justizministerium meldet «bayernweit eine merkliche bis deutliche Zunahme der Therapiebereitschaft» bei einsitzenden Gewalt-und Sexualverbrechern.

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