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en français au-dessous du texte original
Berlin (ddp). Die
nachträgliche Sicherungsverwahrung soll Presseangaben
zufolge in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen
schwerst kriminelle Jugendliche verhängt werden können.
Darauf haben sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
(SPD) und CDU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach in den Koalitionsverhandlungen
verständigt, wie die «Berliner Zeitung» berichtet.
Nach Angaben aus Verhandlungskreisen soll die Maßregel
in «besonders schweren Fällen» möglich
sein, sofern die jugendlichen Täter wegen schwerster
Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit
oder die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurden und sich
ihre besondere Gefährlichkeit während des Strafvollzugs
ergeben hat.
Auch familiengerichtliche
Maßnahmen gegenüber straffälligen Kindern
und Jugendlichen sollen erleichtert werden. Geplant sei die
Einsetzung einer Arbeitsgruppe, die die bestehenden Vorschriften
im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Jugendgerichtsgesetz
mit diesem Ziel überprüft, schreibt das Blatt. Beabsichtigt
sei vor allem, die Eltern zur Inanspruchnahme von Jugendhilfeleistungen
verpflichten zu können, auf die Kinder und Jugendlichen
erzieherisch einzuwirken und sie gegebenenfalls in ein Heim
einweisen zu können. Die Länder müssten dazu
geeignete Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung
stellen, hieß es.
06.11.2005 Sab,E110.de
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