Dernière mise à jour : 06/11/2005

Sicherungsverwahrung künftig auch für jugendliche Schwerkriminelle / Des mesures de surveillance aussi pour les jeunes criminels

 

Traduction en français au-dessous du texte original

Berlin (ddp). Die nachträgliche Sicherungsverwahrung soll Presseangaben zufolge in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen schwerst kriminelle Jugendliche verhängt werden können. Darauf haben sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und CDU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach in den Koalitionsverhandlungen verständigt, wie die «Berliner Zeitung» berichtet. Nach Angaben aus Verhandlungskreisen soll die Maßregel in «besonders schweren Fällen» möglich sein, sofern die jugendlichen Täter wegen schwerster Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurden und sich ihre besondere Gefährlichkeit während des Strafvollzugs ergeben hat.

Auch familiengerichtliche Maßnahmen gegenüber straffälligen Kindern und Jugendlichen sollen erleichtert werden. Geplant sei die Einsetzung einer Arbeitsgruppe, die die bestehenden Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Jugendgerichtsgesetz mit diesem Ziel überprüft, schreibt das Blatt. Beabsichtigt sei vor allem, die Eltern zur Inanspruchnahme von Jugendhilfeleistungen verpflichten zu können, auf die Kinder und Jugendlichen erzieherisch einzuwirken und sie gegebenenfalls in ein Heim einweisen zu können. Die Länder müssten dazu geeignete Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen, hieß es.

06.11.2005 Sab,E110.de