Frankfurt/Main (ddp-hes). Mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit hat in der vergangenen Woche vor dem Frankfurter Landgericht der Prozess wegen sexuellen Missbrauchs zweier Mädchen begonnen. Den Antrag hatte der Verteidiger des Angeklagten gestellt. Sein Mandant werde ein Geständnis ablegen, dabei jedoch Details nennen, die den Intimbereich der Opfer berührten. Das Gericht schloss die Öffentlichkeit daraufhin aus. Der 40 Jahre alte Frankfurter soll sich im Frühsommer an zwei kleinen Mädchen aus Seligenstadt (Kreis Offenbach) und Frankfurt vergangen haben.
Der Fall hatte wegen der besonderen Masche des Mannes für Aufsehen gesorgt: Mit einer selbst gebastelten Spendenbüchse hatte der «Hartz IV»-Empfänger an Einfamilienhäusern geklingelt und sich unter einem Vorwand Zutritt verschafft, nachdem er festgestellt hatte, dass die Mädchen alleine zu Hause waren.
Die Staatsanwaltschaft hält dieses Vorgehen für besondersverwerflich, da die Opfer in ihrem Elternhaus missbraucht wurden. So leide das achtjährige Mädchen aus Seligenstadt seit der Tat unter Schlafstörungen und traue sich nicht mehr alleine vor die Tür. Für den Prozess vor der Jugendschutzkammer sind drei weitere Termine anberaumt. Die Verhandlung wird im Januar fortgesetzt.
26.12.2006 Sab,E110.de
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Cela s'est passé à Francfort-sur-le Main, en Allemagne, mais cela pourrait arriver n'importe où:
Un homme s'est assuré par deux fois, dans deux localités différentes, qu'une fillette se trouvait seule dans sa maison et a inventé un prétexte pour se faire ouvrir la porte et entrer. Il en a profité pour en abuser sexuellement.
L'une des victimes, âgée de 8ans, a des troubles du sommeil depuis lors et n'ose plus rester seule.
Le procès se riendra en janvier 2007
Trad. de FREDI |