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Berlin (ddp-bln). Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes ist heute ein bereits vorbestrafter Sexualtäter vom Berliner Landgericht zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht ordnete Sicherungsverwahrung an. Der 39-Jährige wurde schuldig gesprochen, sich 2005 und 2006 an der anfangs achtjährigen Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin zwei Mal sexuell vergangen zu haben. In einem Fall hatte er das Mädchen nach einem Kinobesuch zu sexuellen Handlungen genötigt, in einem zweiten Fall hatte er das Kind bei einem Spiel in der Wohnung der Großeltern sexuell belästigt. Nach Überzeugung des Gerichts war die Verschlechterung des sexuellen Verhältnisses zu seiner Lebensgefährtin Anlass für Mann, die Tochter der Frau zu missbrauchen. Der Angeklagte sei für die Allgemeinheit gefährlich, weil er einen Hang zu solchen Straftaten habe, hieß es im Urteil. Der Mann hatte bis 2004 fünf Jahre Haft verbüßt, weil den leiblichen Sohn sexuell missbraucht hatte.
28.12.2006 SR, E110.de
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Cet homme de 39 ans, déjà condamné à 5 ans de prison parce qu'il avait abusé sexuellement de son propre fils, a recommencé peu après sa sortie sur la fille de sa partenaire d'alors, à deux reprises, en 2005 et 2006.
Le tribunal lui a reconnu un penchant pour ce genre d'actes et l'a estimé dangereux pour la communauté. Sa condamnation à 3 ans et 3 mois de prison est maintenant assosrtie de mesures de sûreté.
Trad. de FREDI |