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Halle (ddp). Schluchzend
sieht sie auf den Boden. Vom Richter nach ihren letzten Worten
befragt, sagt Steffi N. leise, dass es ihr sehr Leid tue,
was geschehen sei. Wegen der Tötung ihrer neugeborenen
Tochter durch Unterlassen wurde die 26-Jährige vom Landgericht
Halle zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten
verurteilt. Die Kammer, Staatsanwaltschaft und Verteidigung
gingen von einer minderschweren Tat im Zusammenhang mit einer
verminderten Schuldfähigkeit aus.
Zudem habe das
Gericht der aus dem Saalkreis stammenden Frau zugute gehalten,
dass sie in vollem Umfang geständig war und das Kind
nicht leiden musste vor seinem Tod, sagte der Vorsitzende
Richter Klaus Braun. Nach Auffassung der Schwurgerichtskammer
hat Steffi N. den Tod des Neugeborenen nicht vorsätzlich
herbeigeführt. Vielmehr sei sie an jenem 9. Dezember
2004 von der Geburt überrascht worden und letztlich auch
überfordert gewesen.
Ein Gutachten hatte
bei Steffi N. eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit
auf Grund einer Minderbegabung festgestellt. Ihr Intelligenzquotient
liege bei 54. «Sie konnte Recht von Unrecht nicht unterscheiden»,
sagte ihr Verteidiger Patrick Tauscher.
Nach einer ersten
ungewollten Schwangerschaft 2003, bei der ein gesundes Mädchen
geboren und zur Adoption frei gegeben wurde, habe sich die
26-Jährige diesmal aus Scham nicht wieder ihrer Mutter
anvertrauen wollen, schilderte Richter Braun die Vorgeschichte
der Tat. Erst im sechsten Monat habe sie von ihrer erneuten
Schwangerschaft etwas bemerkt. Der Vater, eine flüchtige
sexuelle Bekanntschaft, war da schon nicht mehr an ihrer Seite.
Mit weiter Kleidung täuschte die Frau ihre Eltern und
die Arbeitskollegen.
Nachdem sie am
Tatmorgen an der Arbeitsstelle von starken´Bauchschmerzen
geplagt wurde, wollte Steffi N. mit dem Bus vom Hauptbahnhof
in Halle nach Hause fahren. Im Bahnhof suchte sie die öffentliche
Toilette auf. Erst dort erkannte sie, dass ihr zweites Baby
auf die Welt kommen würde. In knapp einer halben Stunde
entband sie eine gesunde Tochter in das Toilettenbecken. Nach
Ansicht der Kammer hörte Steffi N. ihr Baby schreien
und sah, dass es sich bewegte.
Eine Obduktion
ergab, dass das Kind wenige Minuten nach seiner Geburt ertrank.
Steffi N. hatte das Kind zurückgelassen, war nach Hause
gefahren. Bei ihrem Geständnis während des Prozesses
hatte sie gesagt, dass sie nicht begreifen konnte, was sie
gemacht hatte.
06.07.2005 Ster,
aus E110.de
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Une jeune femme
de 26 ans, au quotient intellectuel très bas, n'a pas
osé annoncer sa seconde grossesse non désirée.
Elle a accouché dans les toilettes publiques d'un BB
en bonne santé, mais elle l'a abandonné là,
le laissant se noyer. Son premier enfant avait été
donné pour une adoption consentie.
A cause de son
intellect limité, elle n'a été que partiellement
reconnue coupable de ses actes et condamnée à
trois ans et demi de privation de liberté.
Trad.
de FREDI
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