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Manager eines weltweiten
Kinderpornografie-Tauschzirkels verurteilt
Magdeburg (ddp-lsa).
Zwei Jahre nach einer internationalen Polizeioperation ist
ein Manager eines weltweiten Tauschzirkels für kinderpornografisches
Material zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt
worden. Der 29-jährige Mann aus Schartau bei Burg muss
wegen des Besitzes und der «bandenmäßigen
Zugänglichmachung» von Kinderpornografie für
drei Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Wie die 1. Strafkammer
des Landgerichtes Magdeburg beschloss, wird Marcel K. im Maßregelvollzug
einer psychiatrischen Anstalt untergebracht. Die Verteidigung
kündigte Revision an, die Staatsanwaltschaft hält
die Strafe für angemessen.
Der Mann habe in
neun Fällen kinderpornografische Bilddateien öffentlich
zugänglich gemacht, sagte die Vorsitzende Richterin Claudia
Methling. Er habe als Mitglied einer Bande gehandelt, zu der
die einzelnen Mitglieder seiner so genannten Communitie im
Internet gehörten.
Erheblich geminderte
Steuerungsfähigkeit
Marcel K. habe seit Mitte der 90-er Jahre homosexuelle pädophilie
Phantasien, sagte die Richterin. Er habe sich zu Jungen im
Alter zwischen zehn und zwölf Jahren hingezogen gefühlt.
Am Computer habe er seine Phantasien ungestört ausleben
können. Der Gutachter bescheinigt Marcel K. eine ängstliche
Persönlichkeitsstörung und erheblich geminderte
Steuerungsfähigkeit.
Der Gutachter sei
von einer Wiederholungsgefahr ausgegangen, sagte die Richterin.
Er gehe davon aus, dass bei Marcel K. eine Therapie möglich
sei, so dass er sich sexuell künftig nicht mehr Kindern,
sondern Erwachsenen zuwende. Die Herkunft seiner Störung
ist laut Gutachter nicht klar. Möglicherweise habe sie
mit einer tiefgreifende Kränkung in der Kindheit und
der Trennung von den Eltern zu tun. Der 29-Jährige war
bei seinen Großeltern aufgewachsen.
Forderung nach
Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt
Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und vier Monate Haft
sowie die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt wegen
bandenmäßigen Vorgehens gefordert. Die Verteidigung
verlangte dagegen Freispruch.
Oberstaatsanwalt
Peter Vogt, der die Zentralstelle zur Bekämpfung von
Kinderpornografie in Sachsen-Anhalt leitet, sagte, ab heute
wisse jeder, der sich des Verbreitens von Kinderpornografie
über das Internet strafbar mache, dass der Strafrahmen
größer geworden sei.
Polizei und Staatsanwaltschaft
in Sachsen-Anhalt hatten im September 2003 bei einem weltweit
angelegten Einsatz kinderpornografische Zirkel im Internet
gesprengt. Ursprung der ein Jahr andauernden Ermittlungen
war ein Verfahren gegen den 29-Jährigen. Unter dem Namen
«Marcy» hat er zunächst kinderpornografische
Bilder bezogen. Später gründete er selbst ein Internetforum
gegründet und entschied als Manager über Inhalt
und Zutritt für Außenstehende.
30.10.2005
Sab, E110.de
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