Dernière mise à jour : 13/02/2005


Cyber-Strafrecht in der EU und in Europa

letzte Änderung 18.9.2004

Aus Rechtsakte der EU bettreffen Cyber-Crime

Das Strafrechtsänderungsgesetz 2004

Mit diesem Gesetz (BGBl I 15/2004), das am 1.5.2004 in Kraft getreten ist, wurden vor allem die Bestimmungen über das Sexualstrafrecht modernisiert und insbesondere die sogenannte Kinderpornographie auf alle Minderjährigen ausgedehnt (bis 18 Jahr; vorher nur Unmündige bis 14). Daneben wurden die Delikte bezüglich unbarer Zahlungsmittel (§§ 241a ff) eingefügt. Damit wurden auch die EU-Rahmenbeschlüsse 2004/68/JI und 2001/413/JI umgesetzt (siehe).

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zu den parlamentarischen Materialien

Cyber-Strafrecht in der EU und in Europa

letzte Änderung 18.9.2004

In Europa wurde schon früh mit der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Strafrechtes begonnen, um der mit dem Fall der Grenzen ungehinderten Ausbreitung von kriminellen Erscheinungen zu begegnen. Diese Vorarbeiten kommen nun der Bekämpfung des Verbrechens im und über das Internet zugute. Es wurden bereits zahlreiche Richtlinien erlassen, weitere sind in Vorbereitung.
Rechtsakte der EU

(Betreffend Cybercrime)

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Rahmenbeschluss des Rates 2001/413/JI vom 28.5.2001 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln, ABL L 149 vom 2.6.2001 (umzusetzen bis 2.6.2003)
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Rahmenbeschluss 2004/68/JI des Rates vom 22.12.2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie, ABl L 13 vom 20.1.2004 (umzusetzen bis 20.1.2006)
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Vorschlag für einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vom 28.11.2001, KOM(2001)664, ABl C 75 E vom 26.3.2002
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Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über Angriffe auf Informationssysteme vom 19.4.2002, KOM/2002/0173 endg. - CNS 2002/0086 ABl C 203 vom 27.8.2002 S. 0109-0113

Cybercrime-Konvention des Europarates

Die Möglichkeiten des Internets sind auch für die verschiedensten Formen des Verbrechens von großem Interesse. Für die Strafverfolgung wird die internationale Zusammenarbeit immer wichtiger. Die sogenannte "Budapester Konvention" vom 23.11. 2001 gilt als erstes internationales Vertragswerk, das jene Vergehen definiert, die mit Hilfe des Internet verübt werden können.

Die Konvention wurde von 45 Mitgliedstaaten des Europarats sowie den USA, Kanada, Japan und Südafrika unterzeichnet. Das Cybercrime-Abkommen sieht erweiterte Befugnisse zum Abhören der Internetkommunikation und zum grenzüberschreitenden Datenaustausch vor. Internetkommunikation soll in Echtzeit abgehört werden können, und es müssen Vorkehrungen getroffen werden, die Verkehrsdaten zu speichern. Neben der strafrechtlichen Einordnung von illegalem Abhören, dem Eindringen und Stören von Computersystemen, dem Stehlen, Manipulieren oder Löschen von Daten stellt das Abkommen auch Vergehen gegen das Copyright, das Umgehen von Kopierschutzsystemen, das Herstellen, Verbreiten und Verfügbarmachen von Kinderpornographie sowie Verbrechen, die unter Ausnutzung von Computer-Netzwerken begangen werden können (Betrug, Geldwäsche, Vorbereitung terroristischer Akte), unter Strafe.

Die Konvention ist am 1.7.2004 in Kraft getreten und ist von den Mitgliedstaaten in staatliches Recht umzusetzen.

 

Europarat warnt vor Netz-Kriminalität
Aufruf zur gemeinsamen Strafverfolgung

Freitag, 17.09.04 Der Europarat hat bei einer Konferenz am Freitag vor den Gefahren der weltweiten Internet-Kriminalität gewarnt.

Er rief seine 45 Mitgliedsstaaten auf, Verbrechen mit einer einheitlichen internationalen Strafgesetzgebung zu verfolgen. "Wir müssen die Gesetzesharmonisierung voranbringen. Denn das Internet ist global, während Strafrechtssysteme nur räumlich begrenzt gelten", so der Direktor des Max-Planck-Instituts für internationales Strafrecht Freiburg, Ulrich Sieber, am Rande der Konferenz in Straßburg.

Mit seiner im Juli 2004 in Kraft getretenen Konvention gegen Internet-Kriminalität hat der Europarat den bisher einzigen international bindenden gesetzlichen Vertrag in diesem Bereich verfasst. Er wurde bisher von 31 Ländern unterzeichnet.

Europa tagt zum Thema Cybercrime
Soll Staaten antreiben, Cybercrime-Abkommen zu ratifizieren | 30 Staaten haben 2001 unterzeichnet | Nur in neun Ländern umgesetzt
Donnerstag, 16.09.04 Am Mittwoch wurde in Straßburg eine internationale Konferenz zur Bekämpfung von Cybercrime eröffnet.

Ziel der dreitägigen Tagung ist es, Regierungen weltweit dazu zu bringen, einen 2001 aufgesetzten Vertrag zur Bekämpfung von Netz-Kriminalität so schnell wie möglich zu ratifizieren.

Das Cybercrime-Abkommen von 2001 wurde von 30 Staaten, unter anderem den USA, Japan, Kanada und Südafrika, unterzeichnet.

Im Juli ist es in neun Staaten - Albanien, Kroatien, Estland, Ungarn, Litauen, Rumänien, Slowenien und Mazedonien - in Kraft getreten.

Ab 1. Juli 2004

Grünes Licht für Cybercrime-Abkommen
Konvention des Europarates | Für gemeinsame Strafrechtspolitik bei Kinderporno, Online-Betrug und Eindringen in Netzwerke
Donnerstag, 18.03.04
Nach der Ratifizierung durch Litauen am Donnerstag wird die Konvention über Computerkriminalität des Europarates am 1. Juli in Kraft treten.

Die Konvention ist der erste internationale Vertrag zu Verbrechen, die über Internet und andere Computer-Netzwerke begangen werden, teilte der Europarat mit.

Vorrangiges Ziel der Konvention ist die Entwicklung einer gemeinsamen Strafrechtspolitik in den 45 Mitgliedsstaaten.


Mit Litauen hat nunmehr der fünfte Staat nach Albanien, Kroatien, Estland und Ungarn das Abkommen ratifiziert.


Die Cybercrime-Konvention

Die Konvention nimmt vor allem Kinderpornografie, computerbezogenen Betrug und Verletzungen der Sicherheit von Netzwerken ins Visier.

Die 45 Mitgliedsländer des Europarats sowie die USA, Kanada, Japan und Südafrika haben die Konvention zur Bekämpfung der Kriminalität im Internet unterzeichnet.

 

Übereinkommen über Datennetzkriminalität
(ETS Nr. 185)
Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und die Nichtmitgliedstaaten, die an seiner Weiterentwicklung und für Zugang durch andere Nichtmitgliedstaaten teilgenommen haben am 23. November 2001 in Budapest.
Inkrafttreten : 1. Juli 2004.
Zusammenfassung

Das Übereinkommen ist die erste internationale Vereinbarung über mittels Internet oder sonstiger Computernetze begangene Straftaten. Es betrifft vor allem Verletzungen des Urheberrechts, Betrug per Computer, Kinderpornographie und Verstöße gegen die Sicherheit von elektronischen Netzen. Das Übereinkommen enthält auch eine Reihe von Ermächtigungen und Verfahrensvorschriften wie etwa zur Suche in Computernetzen und zum Abfangen von Nachrichten. Hauptzweck ist laut der Präambel die Verfolgung einer gemeinsamen Strafrechtspolitik zum Schutz der Gesellschaft vor Straftaten per Computer (sog. cybercrimes), und zwar insbesondere durch entsprechende gesetzliche Regelungen und die Förderung internationaler Zusammenarbeit. Das Übereinkommen ist das Ergebnis vierjähriger Arbeiten von Europaratsexperten, wobei auch Japan, Kanada, die USA und andere Länder, die nicht Mitglied des Europarats sind, mitgewirkt haben. Ergänzend dazu gibt es ein Zusatzprotokoll, das die Veröffentlichung rassistischer oder fremdenfeindlicher Propaganda in Computernetzen unter Strafe stellt.

Den ganzen Text kann man auf Seite http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Summaries/Html/185.htm lesen.