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Das
Strafrechtsänderungsgesetz 2004
Mit diesem Gesetz
(BGBl I 15/2004), das am 1.5.2004 in Kraft getreten ist, wurden
vor allem die Bestimmungen über das Sexualstrafrecht
modernisiert und insbesondere die sogenannte Kinderpornographie
auf alle Minderjährigen ausgedehnt (bis 18 Jahr; vorher
nur Unmündige bis 14). Daneben wurden die Delikte bezüglich
unbarer Zahlungsmittel (§§ 241a ff) eingefügt.
Damit wurden auch die EU-Rahmenbeschlüsse 2004/68/JI
und 2001/413/JI umgesetzt (siehe).
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zu den parlamentarischen
Materialien
Cyber-Strafrecht
in der EU und in Europa
letzte Änderung
18.9.2004
In Europa wurde
schon früh mit der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des
Strafrechtes begonnen, um der mit dem Fall der Grenzen ungehinderten
Ausbreitung von kriminellen Erscheinungen zu begegnen. Diese
Vorarbeiten kommen nun der Bekämpfung des Verbrechens
im und über das Internet zugute. Es wurden bereits zahlreiche
Richtlinien erlassen, weitere sind in Vorbereitung.
Rechtsakte der EU
(Betreffend Cybercrime)
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Rahmenbeschluss
des Rates 2001/413/JI vom 28.5.2001 zur Bekämpfung von
Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln,
ABL L 149 vom 2.6.2001 (umzusetzen bis 2.6.2003)
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Rahmenbeschluss
2004/68/JI des Rates vom 22.12.2003 zur Bekämpfung der
sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie,
ABl L 13 vom 20.1.2004 (umzusetzen bis 20.1.2006)
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Vorschlag für
einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit vom 28.11.2001, KOM(2001)664, ABl C 75
E vom 26.3.2002
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Vorschlag für
einen Rahmenbeschluss des Rates über Angriffe auf Informationssysteme
vom 19.4.2002, KOM/2002/0173 endg. - CNS 2002/0086 ABl C 203
vom 27.8.2002 S. 0109-0113
Cybercrime-Konvention
des Europarates
Die Möglichkeiten
des Internets sind auch für die verschiedensten Formen
des Verbrechens von großem Interesse. Für die Strafverfolgung
wird die internationale Zusammenarbeit immer wichtiger. Die
sogenannte "Budapester Konvention" vom 23.11. 2001
gilt als erstes internationales Vertragswerk, das jene Vergehen
definiert, die mit Hilfe des Internet verübt werden können.
Die Konvention
wurde von 45 Mitgliedstaaten des Europarats sowie den USA,
Kanada, Japan und Südafrika unterzeichnet. Das Cybercrime-Abkommen
sieht erweiterte Befugnisse zum Abhören der Internetkommunikation
und zum grenzüberschreitenden Datenaustausch vor. Internetkommunikation
soll in Echtzeit abgehört werden können, und es
müssen Vorkehrungen getroffen werden, die Verkehrsdaten
zu speichern. Neben der strafrechtlichen Einordnung von illegalem
Abhören, dem Eindringen und Stören von Computersystemen,
dem Stehlen, Manipulieren oder Löschen von Daten stellt
das Abkommen auch Vergehen gegen das Copyright, das Umgehen
von Kopierschutzsystemen, das Herstellen, Verbreiten und Verfügbarmachen
von Kinderpornographie sowie Verbrechen, die unter Ausnutzung
von Computer-Netzwerken begangen werden können (Betrug,
Geldwäsche, Vorbereitung terroristischer Akte), unter
Strafe.
Die Konvention
ist am 1.7.2004 in Kraft getreten und ist von den Mitgliedstaaten
in staatliches Recht umzusetzen.
Europarat
warnt vor Netz-Kriminalität
Aufruf zur gemeinsamen Strafverfolgung
Freitag, 17.09.04 Der Europarat hat bei einer Konferenz
am Freitag vor den Gefahren der weltweiten Internet-Kriminalität
gewarnt.
Er rief seine
45 Mitgliedsstaaten auf, Verbrechen mit einer einheitlichen
internationalen Strafgesetzgebung zu verfolgen. "Wir
müssen die Gesetzesharmonisierung voranbringen.
Denn das Internet ist global, während Strafrechtssysteme
nur räumlich begrenzt gelten", so der Direktor
des Max-Planck-Instituts für internationales Strafrecht
Freiburg, Ulrich Sieber, am Rande der Konferenz in Straßburg.
Mit seiner
im Juli 2004 in Kraft getretenen Konvention gegen Internet-Kriminalität
hat der Europarat den bisher einzigen international
bindenden gesetzlichen Vertrag in diesem Bereich verfasst.
Er wurde bisher von 31 Ländern unterzeichnet.
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Europa
tagt zum Thema Cybercrime
Soll Staaten antreiben, Cybercrime-Abkommen zu ratifizieren
| 30 Staaten haben 2001 unterzeichnet | Nur in neun Ländern
umgesetzt
Donnerstag, 16.09.04 Am Mittwoch wurde in Straßburg
eine internationale Konferenz zur Bekämpfung von
Cybercrime eröffnet.
Ziel der dreitägigen Tagung ist es, Regierungen
weltweit dazu zu bringen, einen 2001 aufgesetzten Vertrag
zur Bekämpfung von Netz-Kriminalität so schnell
wie möglich zu ratifizieren.
Das Cybercrime-Abkommen von 2001 wurde von 30 Staaten,
unter anderem den USA, Japan, Kanada und Südafrika,
unterzeichnet.
Im Juli ist es in neun Staaten - Albanien, Kroatien,
Estland, Ungarn, Litauen, Rumänien, Slowenien und
Mazedonien - in Kraft getreten.
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Ab
1. Juli 2004
Grünes
Licht für Cybercrime-Abkommen
Konvention des Europarates | Für gemeinsame Strafrechtspolitik
bei Kinderporno, Online-Betrug und Eindringen in Netzwerke
Donnerstag, 18.03.04
Nach der Ratifizierung durch Litauen am Donnerstag wird
die Konvention über Computerkriminalität des
Europarates am 1. Juli in Kraft treten.
Die Konvention
ist der erste internationale Vertrag zu Verbrechen,
die über Internet und andere Computer-Netzwerke
begangen werden, teilte der Europarat mit.
Vorrangiges
Ziel der Konvention ist die Entwicklung einer gemeinsamen
Strafrechtspolitik in den 45 Mitgliedsstaaten.
Mit Litauen hat nunmehr der fünfte Staat nach Albanien,
Kroatien, Estland und Ungarn das Abkommen ratifiziert.
Die Cybercrime-Konvention
Die
Konvention nimmt vor allem Kinderpornografie, computerbezogenen
Betrug und Verletzungen der Sicherheit von Netzwerken
ins Visier.
Die 45 Mitgliedsländer
des Europarats sowie die USA, Kanada, Japan und Südafrika
haben die Konvention zur Bekämpfung der Kriminalität
im Internet unterzeichnet.
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Übereinkommen
über Datennetzkriminalität
(ETS Nr. 185)
Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten
und die Nichtmitgliedstaaten, die an seiner Weiterentwicklung
und für Zugang durch andere Nichtmitgliedstaaten teilgenommen
haben am 23. November 2001 in Budapest.
Inkrafttreten : 1. Juli 2004.
Zusammenfassung
Das Übereinkommen
ist die erste internationale Vereinbarung über mittels
Internet oder sonstiger Computernetze begangene Straftaten.
Es betrifft vor allem Verletzungen des Urheberrechts, Betrug
per Computer, Kinderpornographie und Verstöße
gegen die Sicherheit von elektronischen Netzen. Das Übereinkommen
enthält auch eine Reihe von Ermächtigungen und Verfahrensvorschriften
wie etwa zur Suche in Computernetzen und zum Abfangen von
Nachrichten. Hauptzweck ist laut der Präambel die Verfolgung
einer gemeinsamen Strafrechtspolitik zum Schutz der Gesellschaft
vor Straftaten per Computer (sog. cybercrimes), und zwar insbesondere
durch entsprechende gesetzliche Regelungen und die Förderung
internationaler Zusammenarbeit. Das Übereinkommen ist
das Ergebnis vierjähriger Arbeiten von Europaratsexperten,
wobei auch Japan, Kanada, die USA und andere Länder,
die nicht Mitglied des Europarats sind, mitgewirkt haben.
Ergänzend dazu gibt es ein Zusatzprotokoll,
das die Veröffentlichung rassistischer oder fremdenfeindlicher
Propaganda in Computernetzen unter Strafe stellt.
Den ganzen Text kann man auf Seite http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Summaries/Html/185.htm
lesen.
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